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Kostenloser BFSG-Check

Barrierefreiheit testen, in wenigen Minuten.

Seit Juni 2025 müssen Onlineshops und viele andere Websites barrierefrei sein. Unser kostenloser Check testet Ihre Seite automatisch nach WCAG 2.2 AA, auf bis zu 15 Unterseiten auf einmal. Sie sehen sofort, wo Kontraste, Beschriftungen oder Alternativtexte fehlen und was Sie dagegen tun können.

Test nach WCAG 2.2 AA Bis zu 15 Seiten auf einmal Barrierefreiheitserklärung geprüft

Barrierefreiheit jetzt testen

Wir testen Ihre Seite nach WCAG 2.2 AA und prüfen dazu Impressum, Datenschutz, Cookie-Banner und bei Shops alle Pflichtangaben.

Bitte eine Website-Adresse eingeben, z. B. ihre-website.de
Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben.

Kostenlos und ohne Anmeldung. Wir rufen Ihre Seite wie ein normaler Besucher auf, ändern nichts und senden keine Formulare ab. Technischer Check, keine Rechtsberatung. Die Prüfung läuft automatisch. Sie kann unvollständig sein oder einzelne Punkte falsch erkennen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Ihre Seite wird geprüft

  1. Cookie-Banner und EinwilligungErstbesuch, Ablehnen, Einstellungen, Akzeptieren, Widerruf
  2. Unterseiten und RechtstexteImpressum, Datenschutz, Formulare, Shop-Seiten, Barrierefreiheit
  3. AuswertungBefunde, Einstufung und Bericht

Ergebnis

Gesamteindruck

      Die Prüfung läuft automatisch. Sie kann unvollständig sein oder einzelne Punkte falsch erkennen. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

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      Was der Check testet

      Die häufigsten Barrieren auf einen Blick.

      Der Check ruft Ihre Seite in einem echten Browser auf und prüft jede Unterseite mit der Prüf-Engine axe-core. Gemeldet werden die schweren und kritischen Probleme, also das, was Menschen mit Einschränkung tatsächlich ausbremst.

      1

      Kontraste

      Ist Text stark genug vom Hintergrund abgesetzt? Verlangt sind 4,5 : 1 für normalen Text und 3 : 1 für große Schrift.

      2

      Bilder und Grafiken

      Haben Bilder, Logos und Icons einen Alternativtext, den ein Screenreader vorlesen kann?

      3

      Formulare

      Hat jedes Eingabefeld eine Beschriftung? Sonst weiß niemand mit Screenreader, was in das Feld gehört.

      4

      Links und Buttons

      Haben alle Bedienelemente einen erkennbaren Namen, auch reine Icon-Buttons wie Warenkorb, Suche oder Menü?

      5

      Struktur und Sprache

      Sprache der Seite, Seitentitel, Listen, Tabellen und ARIA-Attribute: Kann ein Screenreader die Seite richtig verstehen?

      6

      Zoom und Bedienung

      Lässt sich die Seite auf dem Handy vergrößern? Sind Klickflächen groß genug und scrollbare Bereiche mit der Tastatur erreichbar?

      Bei Onlineshops prüfen wir zusätzlich, ob es Informationen zur Barrierefreiheit gibt, wie sie das BFSG verlangt.

      Anleitung

      Barrierefreiheit selbst testen in 15 Minuten.

      Ein automatischer Test findet viel, aber nicht alles. Diese vier Tests zeigen Ihnen, wie sich Ihre Seite für Menschen anfühlt, die nicht mit Maus und Bildschirm arbeiten.

      1. Tastatur: Maus beiseitelegen und nur mit der Tab-Taste durch die Seite gehen. Ist immer sichtbar, wo Sie gerade sind? Erreichen Sie Menü, Filter, Warenkorb und Kasse? Lassen sich Pop-ups mit Escape schließen?
      2. Zoom: Seite im Browser auf 200 Prozent vergrößern. Bleibt alles lesbar, ohne dass Text abgeschnitten wird oder Sie seitlich scrollen müssen?
      3. Screenreader: Unter Windows mit dem kostenlosen NVDA, auf Mac und iPhone mit VoiceOver. Hören Sie sich die Startseite und eine Produktseite an: Wird verständlich vorgelesen, was wo ist?
      4. Inhalte: Beschreiben die Alternativtexte die Bilder wirklich? Sind Linktexte aussagekräftig statt "hier klicken"? Haben Videos Untertitel?

      Fällt Ihnen bei einem der Tests etwas auf, ist das meist ein Fall für das Theme oder die Vorlage und betrifft dann viele Seiten auf einmal. Das ist die gute Nachricht: Ein Fehler im Template ist einmal behoben und überall weg.

      BFSG

      Wer muss barrierefrei sein?

      Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also alles, womit Verbraucher online einen Vertrag schließen: Onlineshops, Buchungs- und Terminportale mit Vertragsabschluss, Abos und Kundenportale.

      • Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
      • Reine B2B-Angebote und Informationsseiten ohne Vertragsabschluss fallen in der Regel nicht darunter.
      • Maßstab ist die Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Dazu kommt die Pflicht, in einer Barrierefreiheitserklärung zu beschreiben, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt.

      Auch wenn Ihre Seite nicht unter das Gesetz fällt, lohnt sich der Test: Gute Kontraste, klare Beschriftungen und eine saubere Struktur helfen allen Besuchern und auch Suchmaschinen. Welche Fristen und Übergangsregeln gelten, lesen Sie in unserem Beitrag zu BFSG-Fristen und Zeitplan.

      Barrierefreiheit ist nur ein Teil der Pflichten für Onlineshops. Seit Juni 2026 ist zum Beispiel auch der Widerrufsbutton vorgeschrieben. Alle Prüfpunkte finden Sie beim vollständigen Website-Check.

      FAQ

      Häufige Fragen zum Barrierefreiheits-Test

      Wie kann ich meine Website auf Barrierefreiheit testen?

      Am besten in zwei Schritten. Zuerst ein automatischer Test wie unser kostenloser Barrierefreiheits-Check, der typische Fehler wie zu schwache Kontraste, fehlende Alternativtexte oder unbeschriftete Formularfelder auf vielen Seiten auf einmal findet. Danach ein kurzer Selbsttest mit Tastatur, Zoom und Screenreader, weil manche Probleme nur ein Mensch erkennt.

      Ist der Barrierefreiheits-Check kostenlos?

      Ja, kostenlos und ohne Anmeldung. Das Ergebnis sehen Sie direkt nach dem Check, den ausführlichen Bericht mit Lösungen bekommen Sie per E-Mail.

      Nach welchem Standard testen Sie?

      Wir testen automatisch nach WCAG 2.2 Stufe AA mit der Prüf-Engine axe-core, die auch in vielen professionellen Prüfwerkzeugen steckt. Das BFSG verweist über die Norm EN 301 549 auf WCAG 2.1 AA. WCAG 2.2 enthält alle Kriterien von 2.1 und ein paar neue, Sie sind damit also auf der sicheren Seite.

      Findet ein automatischer Test alle Probleme?

      Nein. Ob ein Alternativtext ein Bild sinnvoll beschreibt, ob die Reihenfolge beim Vorlesen logisch ist oder ob sich ein Menü mit der Tastatur bedienen lässt, kann nur ein Mensch beurteilen. Automatische Tests finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Fehler, dafür aber schnell und auf vielen Seiten. Für Onlineshops empfehlen wir zusätzlich einen manuellen Test.

      Muss meine Website barrierefrei sein?

      Wenn Sie Verbrauchern online Verträge anbieten, etwa in einem Onlineshop, über eine Terminbuchung mit Vertragsschluss oder ein Kundenportal, gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss fallen in der Regel nicht darunter.

      Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

      Wer unter das BFSG fällt, muss beschreiben, wie die Dienstleistung die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt (§ 14 BFSG mit Anlage 3). Diese Informationen stehen meist auf einer eigenen Seite "Barrierefreiheit", die im Footer verlinkt ist. Unser Check sucht bei Onlineshops danach.

      Was passiert, wenn mein Shop nicht barrierefrei ist?

      Die Marktüberwachungsbehörde der Länder kann Mängel beanstanden, eine Frist zur Behebung setzen und Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen. Außerdem können Verbraucher und Verbände die Behörde einschalten. Der wichtigste Grund ist aber ein anderer: Fast jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer Schwerbehinderung, und eine barrierefreie Seite ist für alle leichter zu bedienen.

      Ist ein Overlay-Plugin eine Lösung?

      Nein. Plugins, die ein Barrierefreiheits-Menü über die Seite legen, ändern nichts am eigentlichen Code. Fehlende Beschriftungen, schlechte Kontraste im Design oder ein nicht bedienbares Menü bleiben bestehen. Barrierefreiheit entsteht im Theme und in den Inhalten selbst.

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      Barrieren beheben lassen?

      Wir machen Ihre Website oder Ihren Shop barrierefrei: Kontraste, Beschriftungen, Tastaturbedienung und Barrierefreiheitserklärung, direkt im Theme statt mit Overlay-Plugin.