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In rund 2 Minuten geprüft

Kostenloser DSGVO-Check für Website und Onlineshop.

Unser Check besucht Ihre Website oder Ihren Onlineshop wie ein echter Besucher: Er lehnt Cookies ab, öffnet die Einstellungen, widerruft die Einwilligung und prüft dabei, was wirklich geladen wird. Dazu Impressum, Datenschutzerklärung, Barrierefreiheit und alle wichtigen Shop-Pflichten.

Echter Browser-Test Ablehnen und Widerruf getestet Rund 40 Cookie-Tools erkannt Ergebnis in wenigen Minuten

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Ergebnis in wenigen Minuten hier auf der Seite, den ausführlichen Bericht mit Lösungen per E-Mail.

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Kostenlos und ohne Anmeldung. Wir rufen Ihre Seite wie ein normaler Besucher auf, ändern nichts und senden keine Formulare ab. Technischer Check, keine Rechtsberatung. Die Prüfung läuft automatisch. Sie kann unvollständig sein oder einzelne Punkte falsch erkennen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Ihre Seite wird geprüft

  1. Cookie-Banner und EinwilligungErstbesuch, Ablehnen, Einstellungen, Akzeptieren, Widerruf
  2. Unterseiten und RechtstexteImpressum, Datenschutz, Formulare, Shop-Seiten, Barrierefreiheit
  3. AuswertungBefunde, Einstufung und Bericht

Ergebnis

Gesamteindruck

      Die Prüfung läuft automatisch. Sie kann unvollständig sein oder einzelne Punkte falsch erkennen. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

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      Was wir prüfen

      Sechs Bereiche, über 35 Prüfpunkte.

      Der Check deckt die Punkte ab, die in Abmahnungen, Bußgeldverfahren und Prüfungen der Datenschutzbehörden am häufigsten vorkommen. Für Onlineshops kommen die Shop-Pflichten automatisch dazu.

      Cookie-Banner & Einwilligung

      Ablehnen auf der ersten Ebene, gleichwertige Buttons, keine Vorauswahl, funktionierender Widerruf und der Link "Cookie-Einstellungen" auf jeder Seite.

      Tracking & externe Dienste

      Google Analytics, Tag Manager, Meta Pixel, Consent Mode, Google Fonts, YouTube, Maps, Captchas und CDNs: Was lädt vor der Zustimmung?

      Datenschutzerklärung

      Abgleich mit den tatsächlich geladenen Diensten, falsche Angaben (z. B. "Google Fonts lokal") und veraltete Verweise wie Privacy Shield oder TTDSG.

      Impressum

      Pflichtangaben nach § 5 DDG, Register, USt-IdNr., Branchenangaben, veralteter OS-Plattform-Link und Erreichbarkeit von jeder Seite.

      Onlineshop-Pflichten

      Preisangaben, Grundpreis, 30-Tage-Tiefstpreis, Lieferzeit, Herstellerangaben (GPSR), Bewertungen, Widerruf, Widerrufsbutton und Kündigungsbutton.

      Barrierefreiheit, Technik & Sicherheit

      Automatischer WCAG-2.2-Test, Barrierefreiheitserklärung für Shops, Datenschutzhinweise an Formularen, HTTPS und veraltete Software wie PHP, WordPress und jQuery.

      Alle Prüfpunkte

      Was genau getestet wird.

      Jeder Prüfpunkt mit der Rechtsgrundlage, auf die er sich bezieht. So sehen Sie auf einen Blick, warum ein Befund wichtig ist.

      PrüfpunktWas der Check testetGrundlageGilt für
      Cookie-Banner & Einwilligung
      Tracking vor der EinwilligungLädt die Seite Analyse- oder Marketingdienste, bevor jemand zustimmt? Inklusive Tag Manager und Google Consent Mode.§ 25 TDDDG, Art. 6 DSGVOalle
      Ablehnen auf der ersten EbeneGibt es "Ablehnen" oder "Nur notwendige" direkt im Banner, genauso groß und sichtbar wie "Akzeptieren"?DSK-Orientierungshilfe, OLG Köln 6 U 80/23alle
      Ablehnen wirkt wirklichNach "Ablehnen" und Neuladen: Laden trotzdem Tracking-Dienste oder werden Tracking-Cookies gesetzt?§ 25 TDDDGalle
      Keine VorauswahlSind optionale Kategorien schon angehakt? Was passiert bei "Auswahl speichern" ohne Änderung?EuGH C-673/17 (Planet49), BGH I ZR 7/16alle
      Widerruf jederzeit möglichGibt es "Cookie-Einstellungen" auf jeder Seite, öffnet der Link den Dialog und stoppt der Widerruf das Tracking?Art. 7 Abs. 3 DSGVOalle
      Rechtstexte trotz Banner erreichbarVerdeckt der Banner die Seite, ohne auf Impressum und Datenschutzerklärung zu verlinken?§ 5 DDG, Art. 12 DSGVOalle
      Tracking & externe Dienste
      Google FontsWerden Schriften von Google-Servern geladen statt vom eigenen Server?LG München I, 3 O 17493/20alle
      EinbettungenYouTube, Vimeo, Google Maps, Instagram, Calendly und Co.: laden sie erst nach Klick oder Einwilligung?§ 25 TDDDG, Art. 6 DSGVOalle
      CDN und FremdskripteDateien von jsDelivr, unpkg, cdnjs und anderen fremden Servern.Art. 6 Abs. 1 DSGVOalle
      Captcha, Chat, SiegelreCAPTCHA, hCaptcha, Chat-Widgets und Bewertungssiegel vor der Nutzung.Art. 6 DSGVOalle
      Datenschutzerklärung
      Alle Dienste genanntAbgleich aller geladenen Dienste (auch nach Zustimmung) mit dem Text der Datenschutzerklärung.Art. 13 DSGVOalle
      Falsche oder veraltete Angaben"Google Fonts lokal eingebunden" obwohl extern geladen, Privacy Shield, TMG, TTDSG.Art. 13 DSGVOalle
      Impressum
      PflichtangabenName, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, ladungsfähige Anschrift, E-Mail, schnelle Kontaktmöglichkeit, Register und USt-IdNr.§ 5 DDGalle
      BranchenangabenKammer, Berufsbezeichnung und Aufsichtsbehörde, z. B. bei Maklern (§ 34c GewO) und Versicherungsvermittlern.§ 5 Abs. 1 Nr. 3 und 5 DDGbetroffene
      Veraltete Links und GesetzeLink zur OS-Plattform der EU (seit 20.07.2025 abgeschaltet) und Verweise auf das TMG.VO (EU) 2024/3228, DDGalle
      ErreichbarkeitImpressum und Datenschutzerklärung von jeder Unterseite verlinkt.§ 5 DDGalle
      Formulare, Technik & Barrierefreiheit
      Datenschutzhinweis an FormularenKurzer Hinweis mit Link zur Datenschutzerklärung an Kontakt-, Newsletter- und Angebotsformularen.Art. 13 DSGVOalle
      HTTPSVerschlüsselte Übertragung, Weiterleitung von http auf https, unverschlüsselt geladene Inhalte.Art. 32 DSGVOalle
      PHP und ServerLäuft die Website mit PHP? Ist eine veraltete PHP-Version sichtbar, etwa ohne das Sicherheitsupdate vom 21.10.2026?Art. 32 DSGVO, BSI-Warnungalle
      Veraltete SoftwareSichtbare WordPress-Version, veraltete jQuery-Versionen mit bekannten Lücken, fehlende Sicherheits-Header.Art. 32 DSGVOalle
      BarrierefreiheitAutomatischer Test nach WCAG 2.2 AA: Kontraste, Alternativtexte, Beschriftungen, Sprache, Bedienbarkeit.BFSG, EN 301 549Shops
      BarrierefreiheitserklärungInformationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung.§ 14 BFSG, Anlage 3Shops
      Onlineshop
      PreisangabenGesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer und Hinweis auf Versandkosten.§ 3 und § 6 PAngVShops
      GrundpreisPreis je Kilogramm, Liter oder Meter bei Waren nach Gewicht, Volumen oder Länge.§ 4 PAngVShops
      StreichpreiseBei Rabatten der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Bezugspreis.§ 11 PAngVShops
      LieferzeitAngabe zum Liefertermin oder zur Lieferzeit auf der Produktseite.Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGBShops
      HerstellerangabenHersteller mit Postanschrift und elektronischer Kontaktadresse, ggf. Warn- und Sicherheitshinweise.Art. 19 VO (EU) 2023/988 (GPSR)Shops
      KundenbewertungenHinweis, ob und wie sichergestellt wird, dass Bewertungen von echten Käufern stammen.§ 5b Abs. 3 UWGShops
      Widerrufsbelehrung und FormularBelehrung über das 14-tägige Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular erreichbar.§ 312g BGB, Art. 246a EGBGBShops
      WiderrufsbuttonElektronische Widerrufsfunktion im Shop, Pflicht seit 19. Juni 2026.§ 356a BGBShops
      KündigungsbuttonBei Abos und Dauerschuldverhältnissen: Schaltfläche "Verträge hier kündigen".§ 312k BGBShops mit Abos
      AGB, Versand, ZahlungSeiten vorhanden und von den Produktseiten aus erreichbar.Art. 246a EGBGBShops
      Zahlungsdienste außerhalb des CheckoutsPayPal-, Klarna- oder Stripe-Skripte auf normalen Seiten vor der Einwilligung.Art. 6 DSGVOShops
      BestellbuttonBeschriftung "zahlungspflichtig bestellen". Prüfen wir nicht automatisch, weil wir nichts bestellen, im Bericht steht ein Hinweis.§ 312j Abs. 3 BGBShops
      Ablauf

      So funktioniert der Check.

      Ein echter Chrome-Browser mit deutschem Standort ruft Ihre Seite auf. Wir ändern nichts, senden keine Formulare ab und bestellen nichts.

      Erstbesuch

      Was lädt, bevor jemand den Banner anklickt? Welche Cookies werden gesetzt, gehen schon Daten an Google?

      Ablehnen und Einstellungen

      Wir lehnen ab und laden neu, öffnen die Einstellungen und prüfen auf vorausgewählte Häkchen.

      Zustimmen und Widerruf

      Nach "Alle akzeptieren" sehen wir alle Dienste. Danach widerrufen wir über "Cookie-Einstellungen".

      Unterseiten und Bericht

      Bis zu 15 Seiten inklusive Impressum, Datenschutz und Produktseiten. Ergebnis sofort, Bericht per E-Mail.

      PrüfungTypischer Cookie-ScannerWebstra Website-Check
      Cookies und Dienste beim Erstbesuchjaja
      Wirkt "Ablehnen" wirklich?neinja
      Vorausgewählte Häkchen in den Einstellungenneinja
      Widerruf über "Cookie-Einstellungen"neinja
      Google Consent Mode und Tag Managerseltenja
      Datenschutzerklärung mit Diensten abgleichenseltenja
      Impressum nach § 5 DDGneinja
      Onlineshop-Pflichten (PAngV, GPSR, Widerruf)neinja
      Barrierefreiheit nach WCAG 2.2neinja
      Aus der Praxis

      Die häufigsten Fehler.

      Aus unseren Stichproben: Wir haben Websites kleiner und mittlerer Unternehmen mit diesem Check getestet. So häufig kam der jeweilige Befund vor, gerundet und ohne Anspruch auf Repräsentativität.

      70%laden Google Fonts von Google-Servern
      65%laden Dateien von fremden CDN-Servern
      70%haben Formulare ohne Datenschutzhinweis direkt am Formular
      40%verlinken noch die abgeschaltete OS-Plattform der EU
      40%betten Videos, Karten oder Social Media ohne Einwilligung ein
      20%starten Tracking schon vor der Einwilligung

      Fast alle diese Punkte lassen sich technisch in wenigen Stunden beheben, ohne dass sich an der Optik der Seite etwas ändert.

      Ratgeber

      Website rechtlich sauber aufstellen: Das sollten Sie wissen.

      Die Regeln hinter den Prüfpunkten, verständlich erklärt und mit den wichtigsten Urteilen.

      Cookie-Banner: Was 2026 gilt

      Für Cookies und vergleichbare Technologien gilt § 25 TDDDG (bis Mai 2024 hieß das Gesetz TTDSG). Alles, was nicht unbedingt nötig ist, um die Seite bereitzustellen, braucht eine vorherige Einwilligung. Dazu gehören Analyse- und Marketingdienste, aber auch viele Einbettungen. Für einen sauberen Banner haben sich vier Regeln durchgesetzt:

      1. Ablehnen ist so einfach wie Zustimmen. "Ablehnen" oder "Nur notwendige" gehört auf die erste Ebene, gleich groß und gleich auffällig wie "Alle akzeptieren" (OLG Köln, Urteil vom 19.01.2024, Az. 6 U 80/23).
      2. Keine Vorauswahl. Vorangekreuzte Kästchen sind keine wirksame Einwilligung (EuGH, Urteil vom 01.10.2019, C-673/17 "Planet49", BGH, Urteil vom 28.05.2020, I ZR 7/16).
      3. Erst die Einwilligung, dann das Laden. Tracking darf nicht schon beim ersten Seitenaufruf starten und nach "Ablehnen" auch nicht beim nächsten Seitenwechsel.
      4. Widerruf jederzeit. Die Einwilligung muss so einfach widerrufbar sein, wie sie erteilt wurde (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Üblich ist ein Link "Cookie-Einstellungen" im Footer jeder Seite.

      Genau hier scheitern viele Banner in der Praxis: Der Ablehnen-Button existiert, aber Google Analytics lädt trotzdem. Oder der Link "Cookie-Einstellungen" öffnet nichts. Ein reiner Cookie-Scanner sieht das nicht, unser Check klickt es durch. Eine Anleitung zum Selbstprüfen im Browser finden Sie beim Cookie-Checker.

      Google Fonts, YouTube, Maps: externe Dienste ohne Einwilligung

      Lädt eine Seite Schriften direkt von Google, wird beim Aufruf die IP-Adresse an Google übertragen. Das LG München I hat dafür einem Besucher 100 Euro Schadensersatz zugesprochen (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Danach rollte eine Welle von Abmahnungen. Die Lösung ist einfach: Schriften herunterladen und vom eigenen Server ausliefern.

      Für eingebettete Videos, Karten und Social-Media-Inhalte gilt dasselbe Prinzip. Sie sollten erst nach einem Klick oder nach Einwilligung laden, zum Beispiel über eine Zwei-Klick-Lösung mit Vorschaubild. Auch Dateien von CDNs wie jsDelivr oder unpkg übertragen die IP-Adresse an Dritte und lassen sich fast immer lokal einbinden.

      Google Tag Manager und Consent Mode

      Viele Seiten laden den Google Tag Manager sofort und steuern die eigentlichen Tags erst danach über den Banner. Das VG Hannover hat im März 2025 entschieden, dass schon das Laden des Tag Managers eine Einwilligung braucht (Urteil vom 19.03.2025, Az. 10 A 5385/22). Der Grund: Bereits dabei gehen Daten an Google.

      Beim Google Consent Mode gibt es zwei Varianten. Im Modus "basic" laden die Google-Tags erst nach der Zustimmung. Im Modus "erweitert" (advanced) senden sie schon vorher cookielose Pings mit dem Status "abgelehnt" an Google. Unser Check erkennt diese Pings am Parameter gcs=G100 und weist gesondert darauf hin.

      Impressum nach § 5 DDG

      Seit dem 14. Mai 2024 steht die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das Telemediengesetz (TMG) gibt es nicht mehr. Pflicht sind unter anderem:

      • Name bzw. Firma mit Rechtsform und Vertretungsberechtigten
      • ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
      • E-Mail-Adresse und eine zweite schnelle Kontaktmöglichkeit, meist Telefon
      • Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister mit Registernummer
      • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
      • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die Aufsichtsbehörde, bei reglementierten Berufen Kammer und Berufsbezeichnung

      Der früher übliche Link zur OS-Plattform der EU ist überholt: Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet (Verordnung (EU) 2024/3228). Ein toter Link schadet nicht unbedingt, wirkt aber veraltet und sollte raus.

      Datenschutzerklärung: Was drinstehen muss

      Die Datenschutzerklärung muss alle Dienste nennen, die personenbezogene Daten verarbeiten, mit Zweck, Rechtsgrundlage und gegebenenfalls Drittlandübermittlung (Art. 13 DSGVO). Typische Lücken sind neu hinzugekommene Plugins, Chat-Widgets, Bewertungssiegel oder ein Wechsel des Hosters. Unser Check gleicht deshalb alle tatsächlich geladenen Dienste mit dem Text der Datenschutzerklärung ab.

      Onlineshop-Pflichten 2026

      Für Onlineshops kommen zu den allgemeinen Pflichten viele Shop-spezifische Regeln hinzu. Die wichtigsten, die auch Abmahnvereine regelmäßig prüfen:

      PflichtWas giltGrundlage
      GesamtpreisPreis inklusive Mehrwertsteuer, Hinweis auf Versandkosten§ 3, § 6 PAngV
      GrundpreisPreis je kg, l oder m in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises§ 4 PAngV
      StreichpreiseBei Preisermäßigungen niedrigster Preis der letzten 30 Tage§ 11 PAngV
      LieferzeitTermin oder Zeitraum, bis zu dem geliefert wirdArt. 246a EGBGB
      HerstellerangabenHersteller mit Anschrift und Kontakt, Warnhinweise, ProduktkennungArt. 19 GPSR (seit 13.12.2024)
      BewertungenAngabe, ob und wie Bewertungen geprüft werden§ 5b Abs. 3 UWG
      WiderrufBelehrung, Muster-Widerrufsformular und seit 19.06.2026 eine elektronische Widerrufsfunktion§ 312g, § 356a BGB
      KündigungsbuttonBei Abos: Kündigung über eine Schaltfläche auf der Website§ 312k BGB
      BestellbuttonBeschriftung "zahlungspflichtig bestellen" oder eindeutig gleichwertig§ 312j Abs. 3 BGB
      BarrierefreiheitShop nach WCAG/EN 301 549 nutzbar, BarrierefreiheitserklärungBFSG (seit 28.06.2025)

      Was der seit Juni 2026 vorgeschriebene Widerrufsbutton können muss und wie Sie ihn in Shopify, Shopware oder WooCommerce umsetzen, erklären wir auf einer eigenen Seite. Mehr zu Plattformwahl, Ablauf und Kosten finden Sie auf unserer Seite Onlineshop erstellen lassen.

      Barrierefreiheit nach BFSG

      Seit dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops und andere digitale Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Maßstab sind die Anforderungen der EN 301 549, die auf den WCAG beruhen. Unser Check testet nach WCAG 2.2 AA, zum Beispiel Kontraste, Alternativtexte, Formularbeschriftungen und die Sprache der Seite. Automatische Tests finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Probleme. Für Shops empfehlen wir zusätzlich einen manuellen Test mit Tastatur und Screenreader. Wie das geht und was der automatische Test im Einzelnen prüft, zeigt unser Barrierefreiheits-Check.

      Sicherheit und Server

      Datenschutz heißt auch, die Daten der Besucher technisch zu schützen (Art. 32 DSGVO). Der Check erkennt deshalb, ob Ihre Website mit PHP läuft, und meldet sichtbare Versionen von PHP, WordPress und jQuery, die bekannte Sicherheitslücken haben. Anlass ist die kritische PHP-Lücke vom Oktober 2026. Was dahintersteckt und was Sie jetzt tun sollten, erklären wir auf der Seite Website-Sicherheit und PHP-Lücke. Wir prüfen dabei nur, was jeder Browser sieht, und probieren keine Lücken aus.

      Was ein automatischer Check nicht leisten kann

      Der Check sieht, was Ihre Website technisch lädt und welche Angaben auf den Seiten stehen. Er kann nicht beurteilen, ob Ihre Rechtstexte inhaltlich zu Ihrem Geschäftsmodell passen, ob Verträge zur Auftragsverarbeitung vorliegen oder ob Ihr Checkout im Detail stimmt. Werbeaussagen, Heilmittelwerbung oder Kennzeichnungspflichten einzelner Branchen sind ebenfalls nicht Teil des Checks. Dafür sind Rechtsanwälte und spezialisierte Rechtstext-Anbieter die richtigen Ansprechpartner.

      FAQ

      Häufige Fragen zum Website-Check

      Ist der Website-Check wirklich kostenlos?

      Ja. Der Check ist kostenlos und ohne Anmeldung. Sie erhalten das Kurzergebnis direkt auf der Seite und den ausführlichen Bericht mit Erklärung und Lösung je Befund per E-Mail. Wenn Sie möchten, sprechen wir die Ergebnisse anschließend kostenlos mit Ihnen durch.

      Was genau prüft der DSGVO-Check?

      Wir rufen Ihre Website in einem echten Browser auf wie ein Erstbesucher aus Deutschland. Geprüft werden der Cookie-Banner (Ablehnen, Vorauswahl, Widerruf), Tracking und externe Dienste vor der Einwilligung, Google Fonts, Einbettungen, die Datenschutzerklärung, das Impressum nach § 5 DDG, Formulare, HTTPS, Barrierefreiheit nach WCAG und bei Onlineshops zusätzlich Preisangaben, Lieferzeit, Herstellerangaben, Widerruf und weitere Shop-Pflichten.

      Wie unterscheidet sich der Check von einem einfachen Cookie-Scanner?

      Ein Cookie-Scanner listet meist nur auf, welche Cookies eine Seite setzt. Unser Check klickt sich durch den Banner wie ein Mensch: Er lehnt ab und prüft, ob danach wirklich nichts mehr lädt, öffnet die Einstellungen auf vorausgewählte Häkchen, testet den Widerruf über den Link "Cookie-Einstellungen" und erkennt den Google Consent Mode. Genau diese Punkte werden in Abmahnungen und von Aufsichtsbehörden am häufigsten beanstandet.

      Ersetzt der Check eine Rechtsberatung?

      Nein. Der Check ist eine automatische technische Bestandsaufnahme. Er zeigt, was Ihre Website tatsächlich lädt und welche Pflichtangaben fehlen könnten. Wie jede automatische Prüfung kann er unvollständig sein oder einzelne Punkte falsch erkennen, alle Angaben sind ohne Gewähr. Ob ein Punkt in Ihrem Fall rechtlich relevant ist, kann nur eine Kanzlei verbindlich beurteilen.

      Funktioniert der Check mit Shopify, Shopware, WooCommerce, Wix oder Webflow?

      Ja. Der Check funktioniert mit jedem System, weil er die fertige Seite im Browser prüft. Shopsysteme wie Shopify, Shopware, WooCommerce, JTL, Magento und Gambio erkennt er automatisch und prüft dann zusätzlich die Shop-Pflichten.

      Welche Cookie-Tools werden erkannt?

      Der Check hat eigene Regeln für rund 40 Cookie-Tools und Shopsysteme, darunter Cookiebot, Usercentrics, Borlabs Cookie, Complianz, Real Cookie Banner, CookieYes, OneTrust, consentmanager, CCM19 und eRecht24, iubenda, Didomi, Sourcepoint, Klaro und die Banner von Shopify, Shopware und JTL. Unbekannte Banner erkennt er über Texte und Aufbau.

      Ist der Google Consent Mode DSGVO-konform?

      Im Modus "erweitert" (advanced) sendet Google auch ohne Einwilligung cookielose Messdaten, etwa IP-Adresse, Gerät und besuchte Seite. Viele Datenschutzbehörden und Juristen halten das ohne Einwilligung für unzulässig, weil dabei Informationen aus dem Endgerät gelesen werden (§ 25 TDDDG). Auf der sicheren Seite sind Sie mit dem Modus "basic": Google-Tags laden erst nach der Zustimmung.

      Muss "Ablehnen" direkt im Cookie-Banner stehen?

      Ja, nach Auffassung der Datenschutzbehörden und der Rechtsprechung muss das Ablehnen so einfach sein wie das Zustimmen. Das OLG Köln hat im Januar 2024 entschieden, dass ein Banner ohne gleichwertige Ablehnen-Möglichkeit auf der ersten Ebene unzulässig ist (Az. 6 U 80/23).

      Brauche ich einen Cookie-Banner, wenn ich keine Cookies nutze?

      Nein. Wenn Ihre Website weder Tracking noch externe Dienste lädt, die eine Einwilligung brauchen, ist kein Banner nötig. Der Check sagt Ihnen genau das: Er meldet "Kein Cookie-Banner nötig", wenn er keine einwilligungspflichtigen Dienste findet.

      Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für meine Website?

      Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG für Onlineshops und andere digitale Dienstleistungen für Verbraucher. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss fallen in der Regel nicht darunter.

      Welche Daten speichern Sie beim Check?

      Wir verarbeiten die eingegebene Website-Adresse, Ihre E-Mail-Adresse und optional Ihren Vornamen, um Ihnen den Bericht zu schicken. Ihre Kontaktdaten löschen wir auf dem Prüf-Server direkt nach dem Versand, das technische Prüfergebnis bleibt 30 Tage über Ihren Ergebnis-Link abrufbar. Der Check läuft auf Servern in Deutschland.

      Wie oft sollte ich meine Website prüfen?

      Am besten nach jeder größeren Änderung und sonst etwa einmal im Quartal. Neue Plugins, Apps, Tracking-Pixel oder eingebettete Inhalte bringen oft unbemerkt neue Dienste auf die Seite, die dann vor der Einwilligung laden.

      Projekt starten

      Befunde gefunden? Wir beheben sie.

      Wir setzen die technischen Punkte um, meist ohne sichtbare Änderung an Ihrer Seite, und arbeiten dabei mit Ihren Rechtstexten oder Ihrer Kanzlei zusammen.