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Kostenloser DSGVO-Check für Website und Onlineshop.
Unser Check besucht Ihre Website oder Ihren Onlineshop wie ein echter Besucher: Er lehnt Cookies ab, öffnet die Einstellungen, widerruft die Einwilligung und prüft dabei, was wirklich geladen wird. Dazu Impressum, Datenschutzerklärung, Barrierefreiheit und alle wichtigen Shop-Pflichten.
Website kostenlos prüfen
Ergebnis in wenigen Minuten hier auf der Seite, den ausführlichen Bericht mit Lösungen per E-Mail.
Ihre Seite wird geprüft
- Cookie-Banner und EinwilligungErstbesuch, Ablehnen, Einstellungen, Akzeptieren, Widerruf
- Unterseiten und RechtstexteImpressum, Datenschutz, Formulare, Shop-Seiten, Barrierefreiheit
- AuswertungBefunde, Einstufung und Bericht
Gesamteindruck
Die Prüfung läuft automatisch. Sie kann unvollständig sein oder einzelne Punkte falsch erkennen. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
War der Check hilfreich? Über eine Bewertung bei Google freuen wir uns sehr.
Sechs Bereiche, über 35 Prüfpunkte.
Der Check deckt die Punkte ab, die in Abmahnungen, Bußgeldverfahren und Prüfungen der Datenschutzbehörden am häufigsten vorkommen. Für Onlineshops kommen die Shop-Pflichten automatisch dazu.
Cookie-Banner & Einwilligung
Ablehnen auf der ersten Ebene, gleichwertige Buttons, keine Vorauswahl, funktionierender Widerruf und der Link "Cookie-Einstellungen" auf jeder Seite.
Tracking & externe Dienste
Google Analytics, Tag Manager, Meta Pixel, Consent Mode, Google Fonts, YouTube, Maps, Captchas und CDNs: Was lädt vor der Zustimmung?
Datenschutzerklärung
Abgleich mit den tatsächlich geladenen Diensten, falsche Angaben (z. B. "Google Fonts lokal") und veraltete Verweise wie Privacy Shield oder TTDSG.
Impressum
Pflichtangaben nach § 5 DDG, Register, USt-IdNr., Branchenangaben, veralteter OS-Plattform-Link und Erreichbarkeit von jeder Seite.
Onlineshop-Pflichten
Preisangaben, Grundpreis, 30-Tage-Tiefstpreis, Lieferzeit, Herstellerangaben (GPSR), Bewertungen, Widerruf, Widerrufsbutton und Kündigungsbutton.
Barrierefreiheit, Technik & Sicherheit
Automatischer WCAG-2.2-Test, Barrierefreiheitserklärung für Shops, Datenschutzhinweise an Formularen, HTTPS und veraltete Software wie PHP, WordPress und jQuery.
Was genau getestet wird.
Jeder Prüfpunkt mit der Rechtsgrundlage, auf die er sich bezieht. So sehen Sie auf einen Blick, warum ein Befund wichtig ist.
| Prüfpunkt | Was der Check testet | Grundlage | Gilt für |
|---|---|---|---|
| Cookie-Banner & Einwilligung | |||
| Tracking vor der Einwilligung | Lädt die Seite Analyse- oder Marketingdienste, bevor jemand zustimmt? Inklusive Tag Manager und Google Consent Mode. | § 25 TDDDG, Art. 6 DSGVO | alle |
| Ablehnen auf der ersten Ebene | Gibt es "Ablehnen" oder "Nur notwendige" direkt im Banner, genauso groß und sichtbar wie "Akzeptieren"? | DSK-Orientierungshilfe, OLG Köln 6 U 80/23 | alle |
| Ablehnen wirkt wirklich | Nach "Ablehnen" und Neuladen: Laden trotzdem Tracking-Dienste oder werden Tracking-Cookies gesetzt? | § 25 TDDDG | alle |
| Keine Vorauswahl | Sind optionale Kategorien schon angehakt? Was passiert bei "Auswahl speichern" ohne Änderung? | EuGH C-673/17 (Planet49), BGH I ZR 7/16 | alle |
| Widerruf jederzeit möglich | Gibt es "Cookie-Einstellungen" auf jeder Seite, öffnet der Link den Dialog und stoppt der Widerruf das Tracking? | Art. 7 Abs. 3 DSGVO | alle |
| Rechtstexte trotz Banner erreichbar | Verdeckt der Banner die Seite, ohne auf Impressum und Datenschutzerklärung zu verlinken? | § 5 DDG, Art. 12 DSGVO | alle |
| Tracking & externe Dienste | |||
| Google Fonts | Werden Schriften von Google-Servern geladen statt vom eigenen Server? | LG München I, 3 O 17493/20 | alle |
| Einbettungen | YouTube, Vimeo, Google Maps, Instagram, Calendly und Co.: laden sie erst nach Klick oder Einwilligung? | § 25 TDDDG, Art. 6 DSGVO | alle |
| CDN und Fremdskripte | Dateien von jsDelivr, unpkg, cdnjs und anderen fremden Servern. | Art. 6 Abs. 1 DSGVO | alle |
| Captcha, Chat, Siegel | reCAPTCHA, hCaptcha, Chat-Widgets und Bewertungssiegel vor der Nutzung. | Art. 6 DSGVO | alle |
| Datenschutzerklärung | |||
| Alle Dienste genannt | Abgleich aller geladenen Dienste (auch nach Zustimmung) mit dem Text der Datenschutzerklärung. | Art. 13 DSGVO | alle |
| Falsche oder veraltete Angaben | "Google Fonts lokal eingebunden" obwohl extern geladen, Privacy Shield, TMG, TTDSG. | Art. 13 DSGVO | alle |
| Impressum | |||
| Pflichtangaben | Name, Rechtsform, Vertretungsberechtigte, ladungsfähige Anschrift, E-Mail, schnelle Kontaktmöglichkeit, Register und USt-IdNr. | § 5 DDG | alle |
| Branchenangaben | Kammer, Berufsbezeichnung und Aufsichtsbehörde, z. B. bei Maklern (§ 34c GewO) und Versicherungsvermittlern. | § 5 Abs. 1 Nr. 3 und 5 DDG | betroffene |
| Veraltete Links und Gesetze | Link zur OS-Plattform der EU (seit 20.07.2025 abgeschaltet) und Verweise auf das TMG. | VO (EU) 2024/3228, DDG | alle |
| Erreichbarkeit | Impressum und Datenschutzerklärung von jeder Unterseite verlinkt. | § 5 DDG | alle |
| Formulare, Technik & Barrierefreiheit | |||
| Datenschutzhinweis an Formularen | Kurzer Hinweis mit Link zur Datenschutzerklärung an Kontakt-, Newsletter- und Angebotsformularen. | Art. 13 DSGVO | alle |
| HTTPS | Verschlüsselte Übertragung, Weiterleitung von http auf https, unverschlüsselt geladene Inhalte. | Art. 32 DSGVO | alle |
| PHP und Server | Läuft die Website mit PHP? Ist eine veraltete PHP-Version sichtbar, etwa ohne das Sicherheitsupdate vom 21.10.2026? | Art. 32 DSGVO, BSI-Warnung | alle |
| Veraltete Software | Sichtbare WordPress-Version, veraltete jQuery-Versionen mit bekannten Lücken, fehlende Sicherheits-Header. | Art. 32 DSGVO | alle |
| Barrierefreiheit | Automatischer Test nach WCAG 2.2 AA: Kontraste, Alternativtexte, Beschriftungen, Sprache, Bedienbarkeit. | BFSG, EN 301 549 | Shops |
| Barrierefreiheitserklärung | Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung. | § 14 BFSG, Anlage 3 | Shops |
| Onlineshop | |||
| Preisangaben | Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer und Hinweis auf Versandkosten. | § 3 und § 6 PAngV | Shops |
| Grundpreis | Preis je Kilogramm, Liter oder Meter bei Waren nach Gewicht, Volumen oder Länge. | § 4 PAngV | Shops |
| Streichpreise | Bei Rabatten der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Bezugspreis. | § 11 PAngV | Shops |
| Lieferzeit | Angabe zum Liefertermin oder zur Lieferzeit auf der Produktseite. | Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB | Shops |
| Herstellerangaben | Hersteller mit Postanschrift und elektronischer Kontaktadresse, ggf. Warn- und Sicherheitshinweise. | Art. 19 VO (EU) 2023/988 (GPSR) | Shops |
| Kundenbewertungen | Hinweis, ob und wie sichergestellt wird, dass Bewertungen von echten Käufern stammen. | § 5b Abs. 3 UWG | Shops |
| Widerrufsbelehrung und Formular | Belehrung über das 14-tägige Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular erreichbar. | § 312g BGB, Art. 246a EGBGB | Shops |
| Widerrufsbutton | Elektronische Widerrufsfunktion im Shop, Pflicht seit 19. Juni 2026. | § 356a BGB | Shops |
| Kündigungsbutton | Bei Abos und Dauerschuldverhältnissen: Schaltfläche "Verträge hier kündigen". | § 312k BGB | Shops mit Abos |
| AGB, Versand, Zahlung | Seiten vorhanden und von den Produktseiten aus erreichbar. | Art. 246a EGBGB | Shops |
| Zahlungsdienste außerhalb des Checkouts | PayPal-, Klarna- oder Stripe-Skripte auf normalen Seiten vor der Einwilligung. | Art. 6 DSGVO | Shops |
| Bestellbutton | Beschriftung "zahlungspflichtig bestellen". Prüfen wir nicht automatisch, weil wir nichts bestellen, im Bericht steht ein Hinweis. | § 312j Abs. 3 BGB | Shops |
So funktioniert der Check.
Ein echter Chrome-Browser mit deutschem Standort ruft Ihre Seite auf. Wir ändern nichts, senden keine Formulare ab und bestellen nichts.
Erstbesuch
Was lädt, bevor jemand den Banner anklickt? Welche Cookies werden gesetzt, gehen schon Daten an Google?
Ablehnen und Einstellungen
Wir lehnen ab und laden neu, öffnen die Einstellungen und prüfen auf vorausgewählte Häkchen.
Zustimmen und Widerruf
Nach "Alle akzeptieren" sehen wir alle Dienste. Danach widerrufen wir über "Cookie-Einstellungen".
Unterseiten und Bericht
Bis zu 15 Seiten inklusive Impressum, Datenschutz und Produktseiten. Ergebnis sofort, Bericht per E-Mail.
| Prüfung | Typischer Cookie-Scanner | Webstra Website-Check |
|---|---|---|
| Cookies und Dienste beim Erstbesuch | ja | ja |
| Wirkt "Ablehnen" wirklich? | nein | ja |
| Vorausgewählte Häkchen in den Einstellungen | nein | ja |
| Widerruf über "Cookie-Einstellungen" | nein | ja |
| Google Consent Mode und Tag Manager | selten | ja |
| Datenschutzerklärung mit Diensten abgleichen | selten | ja |
| Impressum nach § 5 DDG | nein | ja |
| Onlineshop-Pflichten (PAngV, GPSR, Widerruf) | nein | ja |
| Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 | nein | ja |
Die häufigsten Fehler.
Aus unseren Stichproben: Wir haben Websites kleiner und mittlerer Unternehmen mit diesem Check getestet. So häufig kam der jeweilige Befund vor, gerundet und ohne Anspruch auf Repräsentativität.
Fast alle diese Punkte lassen sich technisch in wenigen Stunden beheben, ohne dass sich an der Optik der Seite etwas ändert.
Funktioniert mit Ihrem Cookie-Tool.
Jedes Cookie-Tool baut seinen Banner anders: im Shadow DOM, in einem iframe, als schwebendes Widget oder mit mehrstufigem Widerruf. Der Check kennt die gängigen Tools und Shopsysteme und erkennt unbekannte Banner über Texte und Aufbau. Getestet haben wir ihn an den Websites der Anbieter selbst.
Website rechtlich sauber aufstellen: Das sollten Sie wissen.
Die Regeln hinter den Prüfpunkten, verständlich erklärt und mit den wichtigsten Urteilen.
Cookie-Banner: Was 2026 gilt
Für Cookies und vergleichbare Technologien gilt § 25 TDDDG (bis Mai 2024 hieß das Gesetz TTDSG). Alles, was nicht unbedingt nötig ist, um die Seite bereitzustellen, braucht eine vorherige Einwilligung. Dazu gehören Analyse- und Marketingdienste, aber auch viele Einbettungen. Für einen sauberen Banner haben sich vier Regeln durchgesetzt:
- Ablehnen ist so einfach wie Zustimmen. "Ablehnen" oder "Nur notwendige" gehört auf die erste Ebene, gleich groß und gleich auffällig wie "Alle akzeptieren" (OLG Köln, Urteil vom 19.01.2024, Az. 6 U 80/23).
- Keine Vorauswahl. Vorangekreuzte Kästchen sind keine wirksame Einwilligung (EuGH, Urteil vom 01.10.2019, C-673/17 "Planet49", BGH, Urteil vom 28.05.2020, I ZR 7/16).
- Erst die Einwilligung, dann das Laden. Tracking darf nicht schon beim ersten Seitenaufruf starten und nach "Ablehnen" auch nicht beim nächsten Seitenwechsel.
- Widerruf jederzeit. Die Einwilligung muss so einfach widerrufbar sein, wie sie erteilt wurde (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Üblich ist ein Link "Cookie-Einstellungen" im Footer jeder Seite.
Genau hier scheitern viele Banner in der Praxis: Der Ablehnen-Button existiert, aber Google Analytics lädt trotzdem. Oder der Link "Cookie-Einstellungen" öffnet nichts. Ein reiner Cookie-Scanner sieht das nicht, unser Check klickt es durch. Eine Anleitung zum Selbstprüfen im Browser finden Sie beim Cookie-Checker.
Google Fonts, YouTube, Maps: externe Dienste ohne Einwilligung
Lädt eine Seite Schriften direkt von Google, wird beim Aufruf die IP-Adresse an Google übertragen. Das LG München I hat dafür einem Besucher 100 Euro Schadensersatz zugesprochen (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Danach rollte eine Welle von Abmahnungen. Die Lösung ist einfach: Schriften herunterladen und vom eigenen Server ausliefern.
Für eingebettete Videos, Karten und Social-Media-Inhalte gilt dasselbe Prinzip. Sie sollten erst nach einem Klick oder nach Einwilligung laden, zum Beispiel über eine Zwei-Klick-Lösung mit Vorschaubild. Auch Dateien von CDNs wie jsDelivr oder unpkg übertragen die IP-Adresse an Dritte und lassen sich fast immer lokal einbinden.
Google Tag Manager und Consent Mode
Viele Seiten laden den Google Tag Manager sofort und steuern die eigentlichen Tags erst danach über den Banner. Das VG Hannover hat im März 2025 entschieden, dass schon das Laden des Tag Managers eine Einwilligung braucht (Urteil vom 19.03.2025, Az. 10 A 5385/22). Der Grund: Bereits dabei gehen Daten an Google.
Beim Google Consent Mode gibt es zwei Varianten. Im Modus "basic" laden die Google-Tags erst nach der Zustimmung. Im Modus "erweitert" (advanced) senden sie schon vorher cookielose Pings mit dem Status "abgelehnt" an Google. Unser Check erkennt diese Pings am Parameter gcs=G100 und weist gesondert darauf hin.
Impressum nach § 5 DDG
Seit dem 14. Mai 2024 steht die Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das Telemediengesetz (TMG) gibt es nicht mehr. Pflicht sind unter anderem:
- Name bzw. Firma mit Rechtsform und Vertretungsberechtigten
- ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
- E-Mail-Adresse und eine zweite schnelle Kontaktmöglichkeit, meist Telefon
- Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister mit Registernummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
- bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die Aufsichtsbehörde, bei reglementierten Berufen Kammer und Berufsbezeichnung
Der früher übliche Link zur OS-Plattform der EU ist überholt: Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet (Verordnung (EU) 2024/3228). Ein toter Link schadet nicht unbedingt, wirkt aber veraltet und sollte raus.
Datenschutzerklärung: Was drinstehen muss
Die Datenschutzerklärung muss alle Dienste nennen, die personenbezogene Daten verarbeiten, mit Zweck, Rechtsgrundlage und gegebenenfalls Drittlandübermittlung (Art. 13 DSGVO). Typische Lücken sind neu hinzugekommene Plugins, Chat-Widgets, Bewertungssiegel oder ein Wechsel des Hosters. Unser Check gleicht deshalb alle tatsächlich geladenen Dienste mit dem Text der Datenschutzerklärung ab.
Onlineshop-Pflichten 2026
Für Onlineshops kommen zu den allgemeinen Pflichten viele Shop-spezifische Regeln hinzu. Die wichtigsten, die auch Abmahnvereine regelmäßig prüfen:
| Pflicht | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Gesamtpreis | Preis inklusive Mehrwertsteuer, Hinweis auf Versandkosten | § 3, § 6 PAngV |
| Grundpreis | Preis je kg, l oder m in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises | § 4 PAngV |
| Streichpreise | Bei Preisermäßigungen niedrigster Preis der letzten 30 Tage | § 11 PAngV |
| Lieferzeit | Termin oder Zeitraum, bis zu dem geliefert wird | Art. 246a EGBGB |
| Herstellerangaben | Hersteller mit Anschrift und Kontakt, Warnhinweise, Produktkennung | Art. 19 GPSR (seit 13.12.2024) |
| Bewertungen | Angabe, ob und wie Bewertungen geprüft werden | § 5b Abs. 3 UWG |
| Widerruf | Belehrung, Muster-Widerrufsformular und seit 19.06.2026 eine elektronische Widerrufsfunktion | § 312g, § 356a BGB |
| Kündigungsbutton | Bei Abos: Kündigung über eine Schaltfläche auf der Website | § 312k BGB |
| Bestellbutton | Beschriftung "zahlungspflichtig bestellen" oder eindeutig gleichwertig | § 312j Abs. 3 BGB |
| Barrierefreiheit | Shop nach WCAG/EN 301 549 nutzbar, Barrierefreiheitserklärung | BFSG (seit 28.06.2025) |
Was der seit Juni 2026 vorgeschriebene Widerrufsbutton können muss und wie Sie ihn in Shopify, Shopware oder WooCommerce umsetzen, erklären wir auf einer eigenen Seite. Mehr zu Plattformwahl, Ablauf und Kosten finden Sie auf unserer Seite Onlineshop erstellen lassen.
Barrierefreiheit nach BFSG
Seit dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops und andere digitale Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Maßstab sind die Anforderungen der EN 301 549, die auf den WCAG beruhen. Unser Check testet nach WCAG 2.2 AA, zum Beispiel Kontraste, Alternativtexte, Formularbeschriftungen und die Sprache der Seite. Automatische Tests finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Probleme. Für Shops empfehlen wir zusätzlich einen manuellen Test mit Tastatur und Screenreader. Wie das geht und was der automatische Test im Einzelnen prüft, zeigt unser Barrierefreiheits-Check.
Sicherheit und Server
Datenschutz heißt auch, die Daten der Besucher technisch zu schützen (Art. 32 DSGVO). Der Check erkennt deshalb, ob Ihre Website mit PHP läuft, und meldet sichtbare Versionen von PHP, WordPress und jQuery, die bekannte Sicherheitslücken haben. Anlass ist die kritische PHP-Lücke vom Oktober 2026. Was dahintersteckt und was Sie jetzt tun sollten, erklären wir auf der Seite Website-Sicherheit und PHP-Lücke. Wir prüfen dabei nur, was jeder Browser sieht, und probieren keine Lücken aus.
Was ein automatischer Check nicht leisten kann
Der Check sieht, was Ihre Website technisch lädt und welche Angaben auf den Seiten stehen. Er kann nicht beurteilen, ob Ihre Rechtstexte inhaltlich zu Ihrem Geschäftsmodell passen, ob Verträge zur Auftragsverarbeitung vorliegen oder ob Ihr Checkout im Detail stimmt. Werbeaussagen, Heilmittelwerbung oder Kennzeichnungspflichten einzelner Branchen sind ebenfalls nicht Teil des Checks. Dafür sind Rechtsanwälte und spezialisierte Rechtstext-Anbieter die richtigen Ansprechpartner.
Häufige Fragen zum Website-Check
Ist der Website-Check wirklich kostenlos?
Ja. Der Check ist kostenlos und ohne Anmeldung. Sie erhalten das Kurzergebnis direkt auf der Seite und den ausführlichen Bericht mit Erklärung und Lösung je Befund per E-Mail. Wenn Sie möchten, sprechen wir die Ergebnisse anschließend kostenlos mit Ihnen durch.
Was genau prüft der DSGVO-Check?
Wir rufen Ihre Website in einem echten Browser auf wie ein Erstbesucher aus Deutschland. Geprüft werden der Cookie-Banner (Ablehnen, Vorauswahl, Widerruf), Tracking und externe Dienste vor der Einwilligung, Google Fonts, Einbettungen, die Datenschutzerklärung, das Impressum nach § 5 DDG, Formulare, HTTPS, Barrierefreiheit nach WCAG und bei Onlineshops zusätzlich Preisangaben, Lieferzeit, Herstellerangaben, Widerruf und weitere Shop-Pflichten.
Wie unterscheidet sich der Check von einem einfachen Cookie-Scanner?
Ein Cookie-Scanner listet meist nur auf, welche Cookies eine Seite setzt. Unser Check klickt sich durch den Banner wie ein Mensch: Er lehnt ab und prüft, ob danach wirklich nichts mehr lädt, öffnet die Einstellungen auf vorausgewählte Häkchen, testet den Widerruf über den Link "Cookie-Einstellungen" und erkennt den Google Consent Mode. Genau diese Punkte werden in Abmahnungen und von Aufsichtsbehörden am häufigsten beanstandet.
Ersetzt der Check eine Rechtsberatung?
Nein. Der Check ist eine automatische technische Bestandsaufnahme. Er zeigt, was Ihre Website tatsächlich lädt und welche Pflichtangaben fehlen könnten. Wie jede automatische Prüfung kann er unvollständig sein oder einzelne Punkte falsch erkennen, alle Angaben sind ohne Gewähr. Ob ein Punkt in Ihrem Fall rechtlich relevant ist, kann nur eine Kanzlei verbindlich beurteilen.
Funktioniert der Check mit Shopify, Shopware, WooCommerce, Wix oder Webflow?
Ja. Der Check funktioniert mit jedem System, weil er die fertige Seite im Browser prüft. Shopsysteme wie Shopify, Shopware, WooCommerce, JTL, Magento und Gambio erkennt er automatisch und prüft dann zusätzlich die Shop-Pflichten.
Welche Cookie-Tools werden erkannt?
Der Check hat eigene Regeln für rund 40 Cookie-Tools und Shopsysteme, darunter Cookiebot, Usercentrics, Borlabs Cookie, Complianz, Real Cookie Banner, CookieYes, OneTrust, consentmanager, CCM19 und eRecht24, iubenda, Didomi, Sourcepoint, Klaro und die Banner von Shopify, Shopware und JTL. Unbekannte Banner erkennt er über Texte und Aufbau.
Ist der Google Consent Mode DSGVO-konform?
Im Modus "erweitert" (advanced) sendet Google auch ohne Einwilligung cookielose Messdaten, etwa IP-Adresse, Gerät und besuchte Seite. Viele Datenschutzbehörden und Juristen halten das ohne Einwilligung für unzulässig, weil dabei Informationen aus dem Endgerät gelesen werden (§ 25 TDDDG). Auf der sicheren Seite sind Sie mit dem Modus "basic": Google-Tags laden erst nach der Zustimmung.
Muss "Ablehnen" direkt im Cookie-Banner stehen?
Ja, nach Auffassung der Datenschutzbehörden und der Rechtsprechung muss das Ablehnen so einfach sein wie das Zustimmen. Das OLG Köln hat im Januar 2024 entschieden, dass ein Banner ohne gleichwertige Ablehnen-Möglichkeit auf der ersten Ebene unzulässig ist (Az. 6 U 80/23).
Brauche ich einen Cookie-Banner, wenn ich keine Cookies nutze?
Nein. Wenn Ihre Website weder Tracking noch externe Dienste lädt, die eine Einwilligung brauchen, ist kein Banner nötig. Der Check sagt Ihnen genau das: Er meldet "Kein Cookie-Banner nötig", wenn er keine einwilligungspflichtigen Dienste findet.
Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für meine Website?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG für Onlineshops und andere digitale Dienstleistungen für Verbraucher. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss fallen in der Regel nicht darunter.
Welche Daten speichern Sie beim Check?
Wir verarbeiten die eingegebene Website-Adresse, Ihre E-Mail-Adresse und optional Ihren Vornamen, um Ihnen den Bericht zu schicken. Ihre Kontaktdaten löschen wir auf dem Prüf-Server direkt nach dem Versand, das technische Prüfergebnis bleibt 30 Tage über Ihren Ergebnis-Link abrufbar. Der Check läuft auf Servern in Deutschland.
Wie oft sollte ich meine Website prüfen?
Am besten nach jeder größeren Änderung und sonst etwa einmal im Quartal. Neue Plugins, Apps, Tracking-Pixel oder eingebettete Inhalte bringen oft unbemerkt neue Dienste auf die Seite, die dann vor der Einwilligung laden.
Befunde gefunden? Wir beheben sie.
Wir setzen die technischen Punkte um, meist ohne sichtbare Änderung an Ihrer Seite, und arbeiten dabei mit Ihren Rechtstexten oder Ihrer Kanzlei zusammen.


